Wir müssen alle einmal sterben, vielleicht auch ich, sagte der Weiß Ferdl, der bayerische Komiker, dessen Vermutung sich am 19. Juni 1949 dann doch bewahrheitet hat. Vielleicht auch ich … Wie soll der letzte Weg dann eigentlich aussehen? Viele Menschen hatten bereits einen Todesfall in der Familie und fragen sich: Will ich, wenn ich das Zeitliche segne, die Organisation meiner Bestattung und die Wahl meiner letzten Ruhestätte den Angehörigen überlassen oder lieber durch entsprechende Vorsorge selbst bestimmen?
Das Thema Bestattung sollte eben nicht buchstäblich totgeschwiegen werden, sondern gehört einfach zum Leben. Erstens wohnen in unserer mobilen Gesellschaft Familienmitglieder oft an unterschiedlichen Orten. Zweitens möchten wir vielleicht ungeachtet strenger Traditionen selbst entscheiden, was wir gut und würdevoll finden. Drittens wollen wir unsere bestattungspflichtigen Hinterbliebenen nicht mit Organisation, Aufwand und Kosten belasten oder überfordern.
Neue Möglichkeiten der Bestattungskultur, aber auch Vorschriften und Kosten mögen manchen überraschen.
Wandel der Bestattungskultur
Im Trauerschmerz und zur Würdigung der Person, deren Leben zu Ende ist, finden sich Menschen zusammen.
Im Laufe der Kulturgeschichte haben sich bestimmte Rituale entwickelt, wie mit Verabschiedung und Verbleib des Leichnams umgegangen werden sollte. Bis weit in die Moderne war die Bestattung von kirchlichen Riten bestimmt. Im Laufe der Säkularisierung haben sich weltliche Gestaltungsmöglichkeiten entwickelt, die dem Ablauf einer christlichen Bestattung sehr ähneln.
In den letzten 25 Jahren allerdings hat sich die Bestattungskultur gewandelt. Immer mehr Menschen wünschen sich individuelle Formen der letzten Ruhe.
Der deutsche Staat beziehungsweise die für das Bestattungsrecht zuständigen Bundesländer setzen dabei einen engen Rahmen. Friedhöfe erfüllen wichtige Aufgaben:
- Würde des Menschen im Tod bewahren
- Rückzug und Gedenken für Trauernde ermöglichen
- Vor Störung und Schändung der Toten schützen
- Öffentlichen Hygiene bewahren
- Gewachsene Kultur ausdrücken
So gilt bis heute: In Deutschland herrscht die Friedhofspflicht.
Gartengrab nur in Bremen
Eine Ausnahme bildet seit 2015 die Freie Hansestadt Bremen. Personen mit „Totenfürsorge“ ist es erlaubt, die Asche eines Verstorbenen im Garten beizusetzen oder im öffentlichen Raum, zum Beispiel an der Weser, auszustreuen. Die Aufbewahrung einer Urne im Haus ist auch in Bremen gesetzeswidrig, eine Urnenpolizei gibt es allerdings nicht. Auch in Nordrhein-Westfalen ist es – allerdings unter vielen Auflagen – erlaubt, Asche außerhalb des Friedhofgeländes zu verstreuen.
Alternative Ausland
Für Nicht-Bremer und Individualisten gibt es andere – meist kostspielige – Methoden, die deutsche Friedhofspflicht zu umgehen. Man kann den Leichnam ins Ausland überführen und dort alternative Formen der Beisetzung wahrnehmen.
Beispiele der Bestattung der Totenasche (durchschnittlich zweieinhalb Kilo bei einem Erwachsenen) sind:
- auf Almwiesen verstreuen, am Felsen und im Bergbach beisetzen (Schweiz)
- teilweise zu einem Diamant-Schmuckstück verarbeiten lassen (Schweiz)
- aus einem Ballon, Helikopter oder Flugzeug streuen (Schweiz, Frankreich)
- in einem Fluss beisetzen (Niederlande, Tschechien)
- von Tauchern unter Wasser beisetzen lassen (Spanien)
- als wenige Gramm mit einem Satelliten ins Weltall schießen lassen (USA)
Bei den Teilbestattungen als Diamant oder im Weltraum muss die restliche Asche gesondert beigesetzt werden.
Alternative Seebestattung
Wer sich als Seebestattung das Ausstreuen der Asche über dem Meer wünscht, muss ebenfalls ins Ausland ausweichen. In der deutschen Nord- oder Ostsee ist bei der Seebestattung vorgeschrieben, dem Meer die Asche in einer Urne zu übergeben.
Die Urne besteht aus einem Material, das sich nach dem Versenken allmählich auflöst. Idealerweise hat sich bis dahin Sediment des Meeresbodens über sie gelegt, sodass auch bei der Seebestattung eine Art Grabstelle entsteht.
Es gibt einen Eintrag im Logbuch des Schiffes und für die Angehörigen den Ausschnitt einer Seekarte mit den Koordinaten der Beisetzung. So sind Gedenkfahrten zur Position, an der die Seebestattung stattgefunden hat, möglich.
Alternative Waldbestattung
Doch auch im nichtbremischen Deutschland gibt es neben der Seebestattung eine weitere Möglichkeit, die letzte Ruhe in der Natur außerhalb kirchlicher oder kommunaler Friedhöfe zu finden: die Wald- oder Baumbestattung. Voraussetzung ist auch hier die Einäscherung.
Bei einer Waldbestattung wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelwerk eines Baumes beigesetzt. Zu den größten Anbietern der Baumbestattung gehören die Unternehmen FriedWald und RuheForst. Doch auch Kommunen – und letztlich doch wieder einige Friedhöfe – bieten Waldflächen für Bestattungen an.
Die Grabstelle kann durch ein kleines Schild am Baum namentlich gekennzeichnet werden. Das heißt, im Gegensatz zum Meeresgrab haben Hinterbliebene im Wald einen festen Ort, den sie zum Gedenken an die Tote oder den Toten aufsuchen können.
„Pflege“ und Bepflanzung des Grabplatzes werden jedoch völlig der Natur überlassen. Menschliche Eingriffe sind nicht vorgesehen.
Die unkomplizierte Grabstätte, die naturverbundene Beisetzung, die Nutzungsdauer von 99 Jahren, aber auch die geringeren Kosten machen die Waldbestattung für immer mehr Menschen attraktiv.
Im FriedWald gibt es den sogenannten Basisplatz sowie den Gemeinschafts-, Familien- und Partnerbaum.
Im RuheForst werden darüber hinaus sogenannte Ruhe-Biotope als Familien- und Gemeinschaftsgrabplätze um Sträucher oder Findlingsteine herum angeboten.
Das traditionelle Grab
Die große Mehrheit aller Bestattungen findet freilich auf dem Friedhof statt. Zur Auswahl stehen zwei Formen der Bestattung:
Die Erdbestattung herrscht traditionell im süddeutschen Raum vor. Die synonymen Bezeichnungen Beerdigung und Begräbnis veranschaulichen, dass der in den Holzsarg gebettete Körper unter die Erde gebracht wird.
Die Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Totenasche in einer Urne in einem Urnengrab findet über Norddeutschland hinaus immer mehr Zuspruch. Das Wort Beisetzung kennzeichnet das Setzen der Urne.
Bei einer Erdbestattung stehen unterschiedliche Grabarten zur Auswahl:
- Bei einem Wahlgrab können Ort, Größe als Einzel- oder Mehrgrabstelle und Gestaltung – auf Wunsch bereits zu Lebzeiten – frei ausgewählt werden. Die Nutzungszeit kann jederzeit verlängert werden
- Das Reihengrab ist immer ein Einzelgrab und wird einem Verstorbenen zugewiesen. Das kann zur Folge haben, dass verstorbene Paare oder Familienmitglieder an völlig unterschiedlichen Stellen des Friedhofs bestattet sind. Die Nutzungszeit kann nicht verlängert werden, damit Reihengräber immer wieder frei werden können. Bei der Grabgestaltung gibt es gewisse Vorgaben vom Friedhof.
- Bei einem Wiesengrab, dessen Platzierung ebenfalls zugewiesen wird, wird die Grabstelle nach der Beisetzung von Rasen überwachsen. Eine Grabplatte kann der Identifizierung des Grabplatzes dienen.
- Ein anonymes Grab befindet sich ebenfalls auf einer Rasenfläche des Friedhofs. Die Ruhestätte eines anonym Bestatteten erhält keine Kennzeichnung.
- Auf einigen Friedhöfen werden auch Aschestreuwiesen angeboten. Obwohl das Ausstreuen von Totenasche in der freien Natur nach dem deutschen Bestattungsrecht untersagt ist, soll auf diesen Anlagen der Wunsch nach Assoziationen wie Freiheit und Einswerden mit der Natur umgesetzt werden können.
- Die Bestattung in einer Gruft ist wegen mangelnder Möglichkeiten und nicht zuletzt aufgrund der hohen Kosten sehr selten.
Grabstätten der Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung wird der in einen Sarg eingebettete Leichnam im Krematorium eingeäschert. Die Totenasche kommt zunächst in eine Kapsel und wird später in einer Urne beigesetzt. Als Grab kommen – in kleinerer Dimension – die gleichen Grabarten wie bei der Erdbestattung infrage:
- Wahlgrab mit freier Gestaltung und Verlängerung der Nutzungsdauer
- Reihengrab gemäß den Friedhofsvorschriften
- Gemeinschaftsplätze auf Anlagen
- Anonyme Beisetzungen auf einem Urnenhain
- Zusätzlich ist auf manchen deutschen Friedhöfen inzwischen die vor allem in Mittelmeerländern und Lateinamerika übliche Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium möglich. Unter einem Kolumbarium (lat. columbarium für „Taubenschlag“) versteht man eine feststehende Wand, in deren Nischenreihen die Urnen aufbewahrt werden. Die Wand kann auch Bestandteil einer Krypta sein. Viele schätzen diese identifizierbare feste Ruhestätte zu verhältnismäßig geringen Kosten.
Individuelle Bestattung auf dem Friedhof
Träger eines Friedhofs in Deutschland können eine Religionsgemeinschaft oder die jeweilige Gemeinde sein. In beiden Fällen sind die in der Friedhofsatzung aufgeführten Rechte, Pflichten und Verhaltensregeln hinsichtlich Bestattungen und Ruhestätten einzuhalten.
Doch auch auf einigen der traditionellen Friedhöfe wird der Wunsch nach speziellen Angeboten beachtet.
Vereinstreue über den Tod hinaus: Der leidenschaftliche Schalke-Anhänger kann sich auf dem Friedhof in Gelsenkirchen in einem Fan-Gemeinschaftsgrabfeld bestatten lassen, um seinem Club in alle Ewigkeit verbunden zu sein.
Auf dem Hamburger Friedhof Ohlsdorf, dem größten Parkfriedhof der Welt, gibt es einen Ruhewald und Baumgräber, Bestattungsanlagen und -bäume speziell für Paare, Grabstätten zur freien Gestaltung, Gemeinschaftsplätze, die der Friedhof nach einer Themensymbolik gestaltet, Anlagen für bestimmte Berufsgruppen wie „Revier Blutbuche“ für Polizeiangehörige sowie den Garten der Frauen und die Memento Grabstätten für an AIDS Verstorbene, die keinen Kontakt mehr zu ihrer Familie hatten.
Bestattung mit persönlicher Trauerzeremonie
Verstorbene, die Mitglied in einer Kirche waren, haben Anrecht auf eine kirchliche Bestattung. Die Trauerzeremonie wird von einem Pfarrer oder einer Pfarrerin geleitet und kann im Rahmen eines Gottesdienstes stattfinden. Nach der Trauerfeier mit Musik, Gesang, Gebeten und Predigt in Kirche oder Kapelle schließt sich – falls zeitlich und räumlich möglich – ein Trauerzug zum Grab an. Am Grab werden, erneut begleitet von einem kirchlichen Zeremoniell, der Sarg oder die Urne ins Erdreich gesenkt.
Weltliche Trauerfeiern finden meist in einer Trauerhalle statt und bieten etwas mehr Spielraum für eine persönliche Gestaltung. Sie erfordern aber auch eigene Entscheidungen und Organisation. Wer soll wie (Traueranzeige, Trauerkarten) eingeladen werden? Wie soll der Blumenschmuck aussehen, welche Musik soll gespielt werden? Soll die Trauerrede von Angehörigen, Freunden oder einem professionellen Trauerredner gehalten werden? Wer soll bei der Trauerfeier, wer auch bei der Beerdigung beziehungsweise Beisetzung teilnehmen?
Möchte man die Beantwortung all dieser Fragen nicht allein den Hinterbliebenen überlassen, kann man den Rahmen und die Einzelheiten seiner Bestattung mittels einer Bestattungsvorsorge weitgehend selbst planen.
Inhaltliche Bestattungsvorsorge
In einer Bestattungsverfügung kann man seine Wünsche und Vorstellungen zu Art der Bestattung, die Gestaltung und den Ablauf der Trauerfeier sowie den ausgewählten Ort der letzten Ruhe festlegen. Dabei kann man sich von einem Bestatter beraten lassen. Auch Online-Fragenbögen von Bestattungsinstituten geben einen Leitfaden.
Man sollte seine Familie von der Existenz und den Aufbewahrungsort der Bestattungsverfügung in Kenntnis setzen. In Fall des Falles sollten die Betroffenen dank des Dokumentes schnell handeln können, ähnlich wie bei der Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.
Finanzielle Bestattungsvorsorge
Nach Abschaffung des Sterbegelds der Krankenkassen im Jahre 2004 ist es auch in finanzieller Hinsicht sinnvoll, für die Bestattung gut vorzusorgen.
Viele Menschen haben keine genaue Vorstellung davon, wie teuer der letzte Weg werden kann: Die Stiftung Warentest hat bei ihrer letzten Hochrechnung von 2016 die Kosten für eine (normale) Erdbestattung mit deutschlandweit durchschnittlich 7.930 Euro, für eine (normale) Feuerbestattung mit durchschnittlich 5.830 Euro angegeben.
Die Kosten setzen sich zusammen aus:
- Leistungen des Bestatters
- Gebühren für Urkunden
- Friedhofsgebühren
- Sarg beziehungsweise Urne
- Todesanzeige
- Trauerfeier
- Steinmetzarbeiten
- Blumenschmuck und Gärtnerarbeiten
Darüber hinaus müssen der Hausarzt, der den Totenschein ausstellt, sowie der Amtsarzt für die zweite Leichenschau vor der Einäscherung bezahlt werden.
Weitere Kosten fallen für den obligatorischen Leichenschmaus an. „Leidmahl“, „Reueessen“ oder „Tröster“ – beim gemeinschaftlichen Essen oder Kaffeetrinken nach der Beerdigung können sich Hinterbliebene und Trauergäste im Gespräch emotional unterstützen. Oft entsteht eine Atmosphäre der Erleichterung, da eine schwere Hürde während des Abschiednehmens genommen ist und vermutlich angesichts der tröstlichen Tatsache, dass das eigene Leben erst einmal weitergeht.
Selbstverständlich kann man mit schlichteren Lösungen wie zum Beispiel einer bescheideneren Feier und einem Urnengrab in einer Gemeinschaftsanlage eine vergleichsweise günstige und dennoch würdevolle Bestattung erreichen. Trotzdem muss man mit unvermeidbaren Kosten rechnen.
Um gezielt Geld für eine Bestattung anzusparen, kann man ein Treuhandkonto einrichten oder eine Sterbegeldversicherung abschließen.
Wenn der Verstorbene nicht zu Lebzeiten vorgesorgt hat, müssen seine Erben die Bestattung finanzieren. Sind diese dazu nicht in der Lage und deckt die Erbmasse die Kosten nicht ab, kann es zur Sozialbestattung kommen.
Beratung durch seriösen Bestatter
Es empfiehlt sich, in die organisatorischen wie finanziellen Aspekte der Bestattungsvorsorge ein seriöses Bestattungsinstitut einzubinden. Man sollte allerdings beachten: Der Beruf des Bestatters unterliegt kaum Vorschriften, und zur Eröffnung eines Bestattungsinstituts reicht grundsätzlich das Vorlegen eines Gewerbescheins. Unseriöse Anbieter erkennt man daran, dass sie unverständliche Kostenvoranschläge erstellen oder ihre Kunden in teurere Varianten manipulieren: „Das sollte es Ihnen schon wert sein.“
Professionelle Unterstützung und hohe Vertrauenswürdigkeit sind in der heiklen Situation eines Todesfalls besonders wichtig. Gut, wenn man einen seriösen, kompetenten Bestatter empfohlen bekommt. Man kann sich aber auch selber informieren. Laut dem Bundesverband Deutscher Bestatter, der auch ein Markenzeichen für „garantierte Qualität“ vergibt, sollte man Folgendes erwarten dürfen:
- Professionelle Beratung zur Bestattungsvorsorge
- Kenntnisse aller relevanten Vorschriften und Möglichkeiten
- Transparente, detaillierte Kostenvoranschläge
- 24 Stunden Erreichbarkeit
- Angemessene Räumlichkeiten, Waren und Fahrzeuge
- Trauerpsychologische Begleitung oder anders gesagt: unterstützende tröstliche Freundlichkeit auch bei preisgünstigen Aufträgen
Ein guter Bestatter kennt nicht nur alle Regeln und gesetzlichen Vorschriften sowie Kostenstrukturen, sondern macht auch ein transparentes Angebot, in dem er die Wünsche und finanziellen Möglichkeiten seines Kunden bestmöglich zur Deckung bringt.
Zum Bestatter und weiteren Themen zu Trauer und Bestattungskultur erteilt der Verbraucherverein Aeternitas wertvolle detaillierte Auskünfte.
Fazit: Informieren und Vorsorgen statt Verdrängen. Mit dem Gefühl, dass der Schluss geregelt ist, lebt es sich nochmal so gut.